Aufgaben des Tierschutzvereins

Die Aufgaben unseres Vereins sind zahlreich und vielfältig. Im Folgenden sind die zentralen Tätigkeitsbereiche aufgeführt:

 

Gemäß unserer Satzung §2 soll der TSV

 

- den Tierschutzgedanken vertreten und fördern

 

- durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere wecken und ihr Wohlergehen fördern

 

- Quälerei, Misshandlung und Missbrauch verhüten und ihre  strafrechtliche Verfolgung betreiben

 

- ein Tierheim personell wie finanziell unterhalten

 

- dem Schutzgedanken nicht nur für Haustiere, sondern auch für die in  Freiheit lebende Tierwelt, die gesamte Natur und Umwelt zur Geltung verhelfen

 

Im Sinne der Satzung ergeben sich des Weiteren die folgenden konkreten Aufgaben:

 

- Aufnahme, Pflege, Betreuung und ärztliche Versorgung von Fund-,  herrenlosen und Abgabetieren wie auch von amtlich entzogenen und  behördlich eingewiesenen Tieren

 

- Auskunft und Hilfestellung gegenüber Ratsuchenden

 

- Vermittlung von Tieren an Interessenten, die eine artgerechte und liebevolle Haltung gewährleisten

 

- Aktives Eingreifen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (nicht   artgerechte Haltung, Tierquälerei), etwa durch das Entsenden unseres   eigenen Tierschutzkontrolleurs

 

- Zusammenarbeit mit Behörden (Gemeinden, Veterinär- und Ordnungsämter)

 

- Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Tierschutz

 

- Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für Tierschutzthemen   (Angebot von Ferienprogrammen, vereinseigene Jugendtierschutzgruppe, Teilnahme am Projekt EASI, Führungen und  Vorträge für Kindergarten – und Schulgruppen)

 

- Durchführung von Sonderprojekten (z.B. Katzenkastration)

 

- Versuch der Einflussnahme auf politische Entscheidungsträge im Sinne des Tierschutzes