Bitte lassen Sie Ihre Katze kastrieren - Zuschuss für finanziell schwächer gestellte Katzenhalter

Auch im Jahr 2024 kann der Tierschutzverein Kaiserslautern u.U. e.V. finanziell schwächer gestellte Tierhalter auf Antrag mit einem Zuschuss zur Kastration ihrer Katze unterstützen. Diese Beihilfe kann im kompletten Kalenderjahr gewährt werden. Der Zuschuss ist vor Kastration der Katze beim Tierschutzverein zu beantragen. Aufgrund der Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte haben wir auch unsere Zuschüsse angepasst. Für die Kastration einer Kätzin zahlt der Tierschutzverein nun einen Anteil der Kastrationskosten in Höhe von 100 Euro, für einen Kater in Höhe von 70 Euro. Bei Nachweis der Bedürftigkeit erhält der Tierhalter einen Kastrationsgutschein zur Vorlage bei seinem Tierarzt. Voraussetzung ist der Wohnsitz in der Stadt oder im Landkreis Kaiserslautern sowie die Vorlage einer Arbeitslosen-/Bürgergeld-Bescheinigung, eines Sozialausweises oder eines anderen Nachweises über die Bedürftigkeit und des Personalausweises.

Da in Kaiserslautern und den umliegenden Gemeinden durch die unerwünschte und unkontrollierte Vermehrung von unkastrierten Katzen immer mehr dieser Tiere verwildern und verelenden, ruft der Tierschutzverein Kaiserslautern alle Katzenhalter dazu auf, ihre freilaufenden Tiere kastrieren sowie durch einen Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Nähere Auskünfte zu den Kastrationsgutscheinen und zur Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen erteilt die Geschäftsstelle des Tierschutzvereines unter der Nummer 0631 – 3503666 oder per E-Mail: info@remove-this.tierschutzverein-kaiserslautern.de.