Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand der AGB: 11.11.2024

 

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen dem Tierschutzverein Kaiserslautern und Umgebung e.V. (im Folgenden: TSV) und Verbrauchern sowie Unternehmern, die Angebote wie z.B. Gruppenkurse, Seminare, Workshops u.a. Veranstaltungen rund um den Hund wahrnehmen (im Folgenden: Teilnehmer[1]).

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

1. Teilnahmevoraussetzungen

1.1 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Tierschutzverein Kaiserslautern und Umgebung e.V. ist Voraussetzung für die Teilnahme an Gruppen-Kursen, Einzelstunden und Erstgespräch. Eine preisliche Anpassung behalten wir uns vor.

1.2 Allgemeinzustand des Hundes

  • Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Welpen müssen ihrem Alter entsprechend mindestens eine Grundimmunisierung vorweisen. Eine Impfung gegen Zwingerhusten ist zu empfehlen. Der Impfausweis ist vorzulegen.
  • Chronische Krankheiten sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
  • Der Halter ist verpflichtet vor dem Beginn des Trainings im Zuge eines Gruppenkurses/Workshops/Seminars die Kursleitung über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
  • Besonderheiten im Verhalten des Hundes (z.B. Aggressivität gegen Artgenossen oder Menschen, Ängstlichkeit) sind bei Kenntnis unverzüglich dem Kursleiter anzuzeigen.
  • In Kursen/Workshops sind nur Hunde zugelassen, die kursfähig sind. Dies bedeutet:

o    Der Hund gefährdet keine anderen Hunde oder Personen. Im Zweifelsfall sind Vorkehrungen zu treffen.

o    Der Hund zeigt durch die Teilnahme an einem Kurs kein dauerhaftes Stressverhalten (starkes andauerndes Stresshecheln, Zittern, Meideverhalten, durchgehendes Bellen).

o    Der Hund kann sich in der Kurssituation auf seinen Menschen konzentrieren und mit ihm kooperieren.

1.3 Haftpflichtversicherung

Für jeden teilnehmenden Hund, auch Gasthunde, sofern sie auf dem Übungsgelände mitgeführt werden, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist im Vorfeld, spätestens direkt vor Beginn der Trainingsstunde, vorzulegen. Ohne Versicherungsnachweis besteht kein Anspruch auf Teilnahme, auch dann, wenn die Kurse/Übungsstunden ganz oder teilweise im Voraus bezahlt wurden.

2. Vertragsinhalt

2.1. Vertragsinhalt

Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Teilnehmers und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Bei dem zwischen dem TSV und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg seitens des TSV ist nicht geschuldet.

2.2. Garantieleistung

Der TSV bildet nach den aktuellen ethologischen Erkenntnissen und auf Basis positiver Verstärkung aus. Der TSV kann keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles geben, da dies insbesondere von der Mitarbeit des Teilnehmers und auch den Fähigkeiten des Tieres abhängt. Das Training im TSV setzt Impulse, die durch den Teilnehmer im Alltag zu üben oder umzusetzen sind.

2.3. Leistungsort

Der Unterricht findet überwiegend auf dem Gelände des Tierschutzvereins statt. Alternativ kann zu Trainingszwecken einvernehmlich ein anderer Ort vereinbart werden.

2.4. Leistungszeit

Für alle Leistungen des TSV gilt: Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit.

3. Vertragsschluss

3.1. Grundsätzliches

Es werden Gruppen-Trainingsstunden, Einzelstunden und ein Erstgespräch angeboten. Sie haben jeweils eine Dauer von 60 Minuten.

3.2. Erstgespräch

Das Erstgespräch ist vor jeder Einzelstunde verpflichtend.

3.3. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet der TSV dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung und der Vertragsschluss erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen TSV und Teilnehmer. Die Vergütung ist am Ende der Stunde zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Teilnehmers an einem anderen Ort als dem Sitz des TSV statt, so erstattet der Teilnehmer dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Zusatzkosten gemäß der veröffentlichten Preisliste.

3.4. Gruppenkurse

Die Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von mindestens 4 Hund-und-Halter-Teams statt. Es bedarf einer verbindlichen schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Teilnehmer zur Zahlung der kompletten Kursvergütung vor Kursbeginn verpflichtet.

Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt.

Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch den TSV. Nach Eingang der Bestätigung beim Teilnehmer ist dieser zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Geht die Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei dem TSV ein, gilt die Anmeldung als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Der Teilnehmer hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

Bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde innerhalb einer Gruppenstunde, ist der Kursleiter dazu berechtigt, dem Teilnehmer eine neue Gruppe zuzuweisen.

3.5. Seminare/Workshops

Der TSV bietet Seminare, Workshops zu speziellen Themen an. Thema und Zeitpunkt solcher Seminare werden auf der Webseite des TSV, über die sozialen Medien oder persönlich bekannt gegeben. Für die Seminare gelten dieselben Anmelderegeln wie für die Teilnahme an den Gruppenkursen.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

Die aktuellen Preise können auf der Homepage des Tierschutzvereins (www.tierheim-kaiserslautern.de) eingesehen werden oder telefonisch erfragt werden.

Bei Einzelstunden und dem Erstgespräch ist die Vergütung am Ende der Stunde fällig. Die Zahlung der Vergütung erfolgt per EC-Karte, nach Absprache auch per Überweisung.

Bei Gruppenkursen und Seminaren/Workshops ist die Vergütung für den gesamten Kurs im Voraus fällig. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der TSV die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

5. Absage/Rücktritt/Widerruf

5.1. Absage eines Termins durch den Teilnehmer:

5.1.1. Eine Absage (E-Mail/SMS/WhatsApp) des Einzeltrainings/Erstgesprächs hat mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen, dann ist die Absage kostenfrei. Erfolgt dies nicht oder zu spät ist die Vergütung durch den Teilnehmer zu zahlen.

5.1.2. Reststunden aus Einzelstunden-Abos sind nicht übertragbar und können nicht gegen Teilnahme an Gruppenstunden verrechnet werden. Eine Rückerstattung ist nach Absprache möglich. Werden die Reststunden nicht innerhalb von 2 Monaten eingelöst, so verfallen sie und werden nicht erstattet.

5.1.3. Geschlossene Gruppenkurse sind an den festgelegten Terminen wahrzunehmen, da die Trainingsstunden aufeinander aufbauen. Nicht wahrgenommene Termine verfallen und werden auch in Anteilen nicht erstattet. Bei Buchung eines offenen Kurses kann der Teilnehmer pro 5 gebuchter Stunden eine Trainingsstunde absagen. Eine Absage (E-Mail/SMS/WhatsApp) der Gruppenstunde hat mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Die abgesagte Stunde kann nach Ablauf aller gebuchten Stunden nachgeholt werden. Jede weitere abgesagte Stunde je 5 gebuchter Stunden gilt als genutzt und kann nicht mehr nachgeholt werden. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises besteht nicht.

5.2. Rücktritt durch den Teilnehmer:

5.2.1. Der Rücktritt des Teilnehmers ist in Textform (§ 126b BGB) an den Veranstalter zu richten. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Mitteilung bei dem TSV.

5.2.2. Der Rücktritt von einem Gruppenkurs/Seminar/Workshop ist bis 15 Tage vor Beginn des Kurses gegen eine Stornierungsgebühr von 10 % möglich, danach ist eine Stornierungsgebühr von 75 % der Kursvergütung fällig.

Es besteht die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen, über dessen Eignung der Kursleiter entscheidet. Bei Nichterscheinen wird der Betrag nicht zurückerstattet.

5.3. Rücktritt/Absage durch den TSV

5.3.1. Der TSV behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Gruppenkurs/Seminar/Workshop angemeldet haben oder ein Trainer aus dem Hundeschulbetrieb ausscheidet.

5.3.2. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar oder der Trainer beispielsweise wegen Krankheit verhindert, werden die Trainingsstunden von dem TSV abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden nachgeholt.

Muss der Veranstalter ein Seminar/Workshop für den geplanten Termin absagen, ist er berechtigt, das Seminar zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen. Der Ersatztermin sollte binnen eines Zeitraums von vier Monaten ab dem ursprünglichen Termin stattfinden, ohne dass der TSV verpflichtet ist, die Teilnahmegebühren an den Teilnehmer zurückzuerstatten. Die Seminarabsage ist dem Teilnehmer in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Der Ersatztermin ist dem Teilnehmer binnen drei Wochen ab Mitteilung der Absage in Textform zu nennen. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Seminar zum Ersatztermin nicht möglich, kann er seine Teilnahme nach den Vorgaben gem. Abs. 5.2. absagen und erhält entsprechend der dort genannten Maßgaben seine bereits bezahlten Teilnehmergebühren teilweise erstattet.

5.3.3. Ein über die Rückerstattung der Teilnahmegebühren hinausgehender Anspruch wegen Ausfall und/oder zeitlicher Verlegung des Seminars besteht nicht.

5.3.4. Der Trainer behält sich vor, den Unterricht abzubrechen, wenn Regeln missachtet werden oder eine Gefahr für die Teilnehmer und teilnehmenden Hunde besteht. Der TSV kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer und deren Hunde gefährdet werden. Teilnehmern, die aufgrund ihres Verhaltens (z.B. trotz Hinweis andauernde übertriebene Härte gegen den eigenen Hund oder andere Hunde) oder dass ihres Hundes vom Unterricht ausgeschlossen werden, wird die Kursgebühr nicht erstattet. Der Trainer ist berechtigt nach eigenem Ermessen, kranke und/oder beeinträchtigte Hunde vom Unterricht auszuschließen.

5.4. Widerrufsrecht

5.4.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

6. Rückerstattung von Zahlungen

Bei Rücktritt oder Widerruf wird der TSV geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten, soweit ein Anspruch auf Rückerstattung im Rahmen der Regelungen gemäß Ziffer 5 besteht. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung auf ein ihr benanntes Konto.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Die Haftung des TSV und Ihrer Vertreter/Gehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden, also Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

7.2. Der Halter haftet gem. § 833 BGB für alle Schäden, die sein Hund verursacht, auch nach Betreten des Trainingsgeländes. Dies gilt ebenso, wenn das Training außerhalb des Trainingsgeländes stattfindet.

7.3. Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen.

8. Copyright

Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Seiten des TSV vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

9. Bild- und Tonmaterial

9.1. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem TSV erstellt werden, dürfen vom Teilnehmer oder Zuschauer ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.

9.2. Der TSV übernimmt keine Haftung für Inhalte der genutzten Internetseiten, wie der Vereins-Homepage (www.tierheim-kaiserslautern.de), Facebook (www.facebook.de/tierheim-kaiserslautern) und Instagram (www.instagram.com/tierheimkaiserslautern), Art und Form der Nutzung, etwa für das Herunterladen von Bildern und deren missbräuchlicher Nutzung durch Dritte.

10. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Tierschutzvereins Kaiserslautern u.U. e.V., einzusehen unter  www.tierheim-kaiserslautern.de/datenschutz.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kaiserslautern

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.

 

Hier können Sie die AGB als PDF downloaden.

 


[1] Die in der AGB genannten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die parallele Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.