|
Schächten dient dem multikulturellen Frieden
|
||||||
|
von Wilhelm Klein, 1. Vorsitzender Tierschutzverein
|
||||||
| Kommentar: Schächten dient dem multikulturellen Frieden _____________________________________________________ von Wilhelm Klein, 1. Vorsitzender Tierschutzverein Nach langem, und für unseren Kulturkreis vernünftigem gesetzlichen Verbot, dürfen nach einer Entscheidung des Karlsruher Verfassungsgerichtes jetzt moslemische Metzger in Deutschland ganz legal schächten. Es ist ein Skandal, dass damit einer Minderheit erlaubt wurde, was allen anderen Metzgern nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, nämlich warmblütigen Tieren ohne Betäubung, und damit bei vollem Bewusstsein, mit einem scharfen Messer die Kehle bis zur Wirbelsäule zu durchtrennen. Vielleicht wäre das erschütternde Urteil tiergerechter ausgefallen, wenn die Richter des Ersten Senats ein solch grausames Ritual einmal miterlebt, den Kreaturen dabei in die Augen geblickt und ihre großen Ängste, Qualen sowie Schmerzen, gespürt hätten. Das Urteil, das in wesentlichen Punkten auf Glaubensgründen beruht, löste in weiten Teilen der Bevölkerung Kopfschütteln aus. Aber nicht nur, weil die Entscheidung des höchsten Ge-richtes gegen die Rechtsordnung verstößt und das sittliche Empfinden der hier lebenden und mit der Kultur tief verwurzelten Menschen erheblich beeinträchtigt wurde, sondern auch, weil es ein Verbot der Betäubung vor dem Schächten explizit im Koran nicht gibt. Warum das Gericht in einer Art vorauseilenden Gehorsams trotzdem einer Minderheit diese Ausnahmegenehmigung für ein grausames Handeln in der Tradition des finsteren Mittelalters erteilte, kann nicht nachvollzogen werden. Übrigens: Hier rächt sich, dass es die Politiker bisher nicht erreicht haben, den Tierschutz im Grundgesetz zu platzieren. Eine gesetzgeberische Entscheidung dahingehend, dem Tierschutz Verfassungsrang einzuräumen, hätte ein tierfreundlicheres Urteil erwarten lassen. Es erstaunt und erschüttert, welche Meinung unsere Volksvertreter über das Urteil haben: So hält die Bundesregierung das Schächten bei sachgerechter Vorgehensweise (so die Rhein-pfalz) für eine ‚noch akzeptable Methode’ und die Bundesverbraucherministerin Renate K ü n a s t hält die Entscheidung des Verfassungsgerichtes gar ‚für einen Erfolg des Tierschutzes, weil das Schächten jetzt nur noch innerhalb einer engen Ausnahme-regelung zulässig sei und ansonsten zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft beitrage’, Das bisherige Verbot ist von den Veterinär- und Strafverfolgungsbehörden schon mehr als unzureichend überwacht worden, und jetzt soll die Aufhebung des Verbotes und die Ausnahmegenehmigung zum Schächten unter festgelegten Voraussetzungen mit moslemischen Metzgern funktionieren. Wer, so muss man kritisch nachfragen, überwacht die Einhaltung der Ausnahmege-nehmigung, wer die sachgerechte Vorgehensweise und wer die Befähigung der Schlächter? Es wird so ist zu befürchten - so weitergehen wie bisher, mit einer wischi-waschi Einstellung der zuständigen Behörden. Die Qualen der Tiere sind nun gesetzlich geregelt und werden behördlich hingenommen. Der letzte Glaube an einen Rechtsstaat wird bei vielen Menschen verloren gehen. Dass die Schlachtopfer darüber hinaus jetzt auch noch zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft beitragen müssen, kommt einer Verhöhnung der Kreaturen gleich. Die so gepeinigten Tiere könnten auf „Ehrungen“ solch zweifelhafter Art verzichten. |
||||||