2008 / 2009
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Veranstaltungshinweis: |
Veranstaltungshinweis "Abendvortrag des Tierschutzvereins Kaiserslautern" in der Gaststätte Licht und Luft am 7. Oktober 2009 um 19 Uhr näheres finden Sie hier... |
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Information zum Thema "Hundevermittlung" |
Im Gästebuch erfolgte folgender Eintrag:
Am 20.05.2009 15:50 schrieb Michael Maier: "Habe eben mal auf Euerer seite gestöbert,und musste zum bedauern feststellen das die zu Vermittelte Hunde genau die selben sind wie vor einem jahr,ausser natürlich die Neuzugänge,sie werden Älter und Vegitieren vor sich hin,Schade! Irgendwie ist es ja auch KEIN Wunder bei den Vorstellungen wo das Tierheim so hat,suchen Haus mit Garten für Hund,na wer hat Heute noch Haus mit Garten! Ein Hund mit sozialem Anschluss in einer Wohnung der Regelmässig seinen Auslauf hat Wald Hundeplatz, Radfahren usw. wird wohl Glücklicher sein als ein Hund mit Haus und Garten wohlmöglich noch mit Zwinger,der im Garten Rumspringt und vor langeweile den Gartenkoller bekommt weil er nicht gefördert wird und nichts neues Kennenlehrnen darf,naja hier scheitern die Meinungen Hauptsache Haus mit Garten und alles wird gut so wie es Scheint.einige meiner Bekannten haben sich vom Tierheim abgewand genau aus diesen Gründen und sich ihr Tier Privat zugelegt ohne Haus mit Garten.!! Katzen brauchen Freilauf! Eine Rassenkatze die in der Wohnung Lebt und Geboren wurde hat garkein drang nach draussen, und wer Zahlt hunderte von Euros für eine Rassenkatze um sie dann im Freilauf zu lassen und sie bekommt den hintern von einem Auto abgefahren,also nur mit Freilauf soviel auch dazu! Naha euere Einstellung ist Unverständlich und falsch! In diesem Sinn gute Vermittlung!" Die Antwort der Vorsitzenden und Tierärztin des Tierschutzvereins Kaiserslautern: Sehr geehrter Herr Maier, Ihren Eintrag ins Gästebuch, beantworte ich wie folgt: Es ist sicherlich richtig, dass einige der Hunde auf unserer Internetseite sich schon längere Zeit im Tierheim befinden. Es ist jedoch schlicht falsch, dass wir Hunde nur an Interessenten mit eigenem Haus und Garten abgeben! Wir haben auch keine „unrealistischen Vorstellungen bezüglich der Vermittlung“: Diejenigen Hunde, die sich bereits längere Zeit im Tierheim befinden, sind auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters, gesundheitlicher Probleme oder gewisser Eigenarten schwer zu vermittelnde Hunde und eben aus diesem Grund immer noch im Tierheim. Im Jahr 2008 konnte das Tierheim übrigens 82 Hunde und 165 Katzen dauerhaft in ein neues Zuhause vermitteln. Hinzu kommen 143 Tiere, die an ihren Eigentümer zurückgegeben werden konnten. Außerdem wurden 87 Kleinsäuger, also Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse usw. vermittelt. Eine tolle Leistung des Tierheim-Teams wie ich finde! Recht haben Sie übrigens, dass die Beschäftigung mit dem Hund wichtiger ist, als das Vorhandensein eines Gartens. Einen Hund nur im Garten zu halten und sei dieser auch noch so groß, stellt keine artgerechte Hundehaltung dar! Keinesfalls zustimmen kann ich Ihnen bei Ihrer Einstellung zum Thema Katzen und Freigang: Niemand kann einer Katze in der Wohnung bieten, was sie beim Freigang an Anregung bekommt! Die Gerüche und Geräusche, Wind und Wetter, die sie bei ihren Streifzügen erlebt, sind in einer Wohnung definitiv nicht zu ersetzen. Wussten Sie, dass weibliche Katzen Reviere bis zu einer Größe von fast 200 Hektar bewohnen und Kater sogar knapp 1000 Hektar als Revier beanspruchen können? Sie gestehen einem Hund zu, dass er bei einer Haltung im Garten den „Gartenkoller“ bekommt, wie Sie es nennen. Glauben Sie nicht, dass eine Katze einen „Wohnungskoller“ bekommt? Sicherlich ist es möglich, eine Wohnung katzengerecht auszustatten und viele Menschen, die reine Wohnungskatzen halten, tun dies in bewundernswerter und großartiger Weise. Als Tierschutzverein müssen wir uns jedoch positionieren und die uns anvertrauten Tiere in die für sie beste Haltung vermitteln. Dies ist für Katzen definitiv eine Haltung mit Freigang! Im Übrigen vermitteln wir durchaus Katzen in Wohnungshaltung, nämlich dann, wenn die Tiere aus einer reinen Wohnungshaltung kommen. Es lohnt sich also durchaus bei uns nachzufragen, wenn man eine Wohnungskatze sucht. Falls Sie unsere Meinung nicht teilen können, so tolerieren Sie sie bitte! Mit freundlichem Gruß, Anne Knauber Vorsitzende Tierschutzverein Kaiserslautern |
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Information zum Thema "Katzenkrankheiten" |
Im Gästebuch erfolgte folgender Eintrag:
Liebes Tierheimteam !! Als ich eben die zu vermittelnden Katzen durchgesehen habe, war ich entsetzt angesichts der Tatsache, dass Sie schwer kranke, für andere Katzen ansteckende Katzen (Toulouse mit FIV und Vincent mit FIP) in Haltung mit Freigang vermitteln wollen. Ich bin ebenfalls Katzenhalterin und fassungslos darüber, dass ein Tierschutzverein so etwas verantwortet. Ich würde mich bedanken, wenn so eine Katze in meine Nachbarschaft vermittelt werden würde und meinen Kater dadurch gefährden würde. Mit freundlichen Grüßen Nora Beck Die Antwort der Vorsitzenden und Tierärztin des Tierschutzvereins Kaiserslautern: Sehr geehrte Frau Beck, bitte beachten Sie den Kommentar der Vorsitzenden u. Tierärztin, Frau Anne Knauber des TSV Kaiserslautern auf unserer Homepage www.tierheim-kaiserslautern.de unter "Aktuelles" vielen Dank für Ihre Mail, zu der ich wie folgt Stellung nehme: Zunächst zu Vincent, der wie Sie schreiben an FIP erkrankt ist. Dies ist sachlich nicht richtig. Wäre die Katze an FIP erkrankt, könnte sie von uns nicht vermittelt werden, da FIP eine nicht heilbare Krankheit ist, die immer tödlich verläuft. Vincent ist also nicht an FIP erkrankt, sondern Coronavirus positiv. Dies sind statistisch gesehen etwa 50 Prozent aller Katzen. Nur ein sehr geringer Prozentsatz Coronavirus positiver Katzen erkrankt und stirbt an FIP, die meisten dieser Tiere in den ersten beiden Lebensjahren. Die Auslöser dafür sind noch immer nicht vollständig bekannt, Mutationen im Erbgut des Virus und Stressfaktoren sollen hierbei jedoch eine Rolle spielen. Da die Katzen bei uns im Tierheim auf relativ engem Raum zusammen leben und vermehrt Stressfaktoren ausgesetzt sind, die in einem Privathaushalt nicht vorhanden sind, sind wir dazu übergegangen, bei allen Katzen, die bei uns eingestellt werden, mittels eines Bluttests den Coronavirustiter zu bestimmen. Dies nutzen wir dazu die positiven von den negativen Tieren zu trennen, da das Virus insbesondere durch Kot, also das gemeinsame Nutzen einer Katzentoilette übertragen wird. So minimieren wir das Risiko, das Virus im Tierheim weiterzuverbreiten. Manche Tierheime testen überhaupt nicht auf Coronaviren (auch im Tierheim Kaiserslautern erfolgte dies vor Beginn meiner Einstellung nur sporadisch), so dass dann gar nicht bekannt ist ob eine Katze Träger des Virus ist oder nicht. Auch viele Katzenbesitzer wissen nicht, ob Ihre Katze Träger des Virus ist. Es spricht nichts dagegen, einer Katze, die Coronavirus positiv ist, Freilauf zu gewähren, da das Virus an sich nicht krank macht. Es müssten im Übrigen ja auch 50 Prozent der Hauskatzen dann als reine Wohnungskatzen gehalten werden. Nun zu Toulouse, der, wie Sie schreiben, FIV positiv ist. Hier ist es so, dass wir den Test nur gemacht haben, weil es sich um einen älteren Kater handelt, der vermutlich sein ganzes bisheriges Leben draußen verbracht hat, und diese Tiere häufig FIV positiv sind. Toulouse zeigt keinerlei Krankheitserscheinungen. Hier kann man nun sicherlich darüber diskutieren, ob diese Katze nun Freilauf erhalten sollte oder nicht. Wie Sie sicherlich wissen, wird FIV oft auch als Katzenaids bezeichnet und die Erkrankung ist der Aidserkrankung des Menschen nicht unähnlich. So kann vielleicht am ehesten unsere Denkweise erläutert werden. Ein gesunder Mensch, der mit einem Aidspatienten zusammenlebt, wird sich nicht zwangsläufig anstecken. FIV wird lediglich durch den Deckackt oder durch intensiven Speichelkontakt, etwa durch einen Biß, übertragen. Beides ist bei einem kastrierten Kater mehr als unwahrscheinlich. Die Chance, dass Ihr Kater sich bei einer frei lebenden verwilderten unkastrierten Hauskatze ansteckt ist deutlich größer, als die Ansteckung durch einen kastrierten Kater wie Toulouse. Letztendlich ist es so, dass wir bei einer Vermittlung individuell entscheiden und beraten und versuchen im Sinne des Tieres zu handeln. Einen Kater wie Toulouse in reine Wohnungshaltung zu vermitteln wäre zweifellos tierschutzrelevant. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten dazwischen bei denen die Ansteckung einer anderen Hauskatze mehr als unwahrscheinlich ist. Diese klären wir in einem individuellen Gespräch mit dem potentiellen Neubesitzer. Bei einer Leukose positiven Katze sind wir übrigens darauf bedacht, diese in reine Wohnungshaltung zu vermitteln, da die Kotagiosität des Virus, also die Gefahr der Ansteckung einer anderen Katze, deutlich höher ist. Ich hoffe meine Ausführungen haben dazu beigetragen, Ihre Bedenken gegen unsere Vorgehensweise etwas einzuschränken. Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie mich beim Tierschutzverein unter der Nummer 0631-3503666 am besten montags, mittwochs und freitags vormittags. Wir können dann gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, da weitergehende Ausführungen hier den Rahmen sprengen würden. Mit freundlichem Gruß Anne Knauber Vorsitzende und Tierärztin Tierschutzverein Kaiserslautern |
| Pressemitteilung zu Pilotprojekt "Taubenhaus in Kaiserslautern" 19.02.2008 | Tierschutzgerechte Lösung zur Verringerung der Taubenpopulation mit Referaten der Stadt erarbeitet den Artikel finden Sie hier... |
ältere Mitteilungen
| Pressebericht 25.04.04 | Tierschutzverein übt Kritik an der Tierhaltung amerikanischer Mitbürger: Tiervermittlung an Amerikaner eingsestellt. Den kompletten Artikel finden sie hier... |
| Hoher Besuch aus der Mongolei Delegation von Veterinären besucht Tierheim |
Zum zweiten mal hat eine Delegation von Veterinärmedizinern aus der Mongolei unter Leitung des Projektbegleiters Dr. Frank S c h e n k e l im vergangenen Sommer das Kaiserslauterer Tierheim besucht. Die Fortsetzung finden Sie hier... |
| Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 |
Mit der am 1. September 2001 in Kraft gesetzten Verordnung tritt die alte Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 6. Juni 1974, geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 12. August 1986, außer Kraft. Damit wurde eine gesetzliche Lücke geschlossen, die von den Tierschützern bereits seit Jahren angemahnt wurde. Die Fortsetzung finden Sie hier... |
| Schächten | Muslimische Metzger dürfen wieder schächten
Artikel der Rheinpfalz vom 16.01.2002 finden Sie hier... |
| Änderung der Kampfhundeverordnung in Niedersachsen | Keine Maulkorbpflicht mehr in Niedersachsen... weitere Infos hier |
| Aktion des Deutschen Tierschutzbundes: "Nimmst Du mein Tier - nehm ich Dein Tier" |
Alljährig stehen viele Besitzer von Tieren vor dem Problem, diese gut versorgt zuhause zu lassen. Deshalb startete der Deutschen Tierschutzbund passend zur bevorstehenden Urlaubszeit eine Aktion, die zur Lösung eventueller Schwierigkeiten beitragen soll. So wurde ein Ratgeber herausgegeben,... weitere Infos hier |
| Rückblick | "Tag der offenen Tür" am 09.09.2000 |
| Beitrag zum Thema "Kampfhund" | Fotoausstellung "Kampfhund? Familienhund!" am Tag der offenen Tür im Tierheim Kaiserslautern |
| Pressemitteilung | "Aktion für den Hund als Partner des Menschen" |
| Pressebericht | über die Hilfsaktion in Thailand |
| Pressemitteilung vom 29.11.2000 | Kampfhunde überschwemmen Tierheim - Hilferuf der Kaiserslauterer Tierschützer |
| Sachkundeprüfung | Adressen der in Kaiserslautern zugelassenen Tierärzte finden Sie hier |
| Pressemitteilung vom 23.01.2001 | Bericht über die Rückkehr des Welpen Bonarparte |
| Kampfhundeverordnung | Die Kampfhundeverordnung in Rheinland-Pfalz hier |