P r
e s s e b e r i c h t:
Tierschutzverein
übt Kritik an der Tierhaltung amerikanischer
Mitbürger: Tiervermittlung an Amerikaner eingestellt
Kaiserslautern: Massive Vorwürfe gegen die mehrfach
festgestellte Tierhaltung amerikanischer Mitbürger erhebt der Tierschutzverein
Kaiserslautern. Diese, so klagen die
Tierschützer an, halten ihre Hunde vielfach während den Tagesstunden 8 -
10 Stunden lang in engen Transportboxen.
Da die Tiere während dieser Zeit weder ihrem
Bewegungsdrang nachgehen, noch ihre Notdurft verrichten können,
sieht der Tierschutzverein
in dieser Art der Haltung einen groben Verstoß gegen § 1 und 2 des Tierschutzgesetzes, wonach die
Kreaturen verhaltensgerecht unterzubringen sind.
Die Beschwerden aus der
Bevölkerung über diese scheinbar in amerikanischen Militärkreisen übliche Form
der Tierhaltung haben, so der Tierschutzverein, in letzter Zeit massiv
zugenommen. In zwei Fällen hat nach Erkenntnissen des Tierschutzvereines die
Haltung von Hunden in Boxen sogar zum Tode der Tiere geführt, weil die
Tierhalter, um das Winseln und Bellen der Hunde zu unterdrücken, gummierte Zeltplanen
über die Boxen legten. Die Tiere sind qualvoll
erstickt.
Der Tierschutzverein weist
darauf hin, dass amerikanische Staatsbürger, die auf dem Territorium der
Bundesrepublik Deutschland wohnen, hinsichtlich der Tierhaltung auch an die
deutschen Gesetzte gebunden sind, und diese verbieten eben eine langzeitige
Haltung der Hunde in engen Transportboxen.
Rechtlich anders zu
bewerten - da exterritoriales Gebiet - ist die Tierhaltung in ausschließlich
amerikanischen Wohngebieten, beispielsweise der Air Base Ramstein. Dem
Tierschutzverein liegen glaubhafte Hinweise vor, wonach den Bewohnern dort zur
Vermeidung von Schäden in der Wohnung und an den Möbeln die Haltung von Hunden in Boxen angeraten wird. Aus ähnlichen
Gründen werden denen in Haushaltung lebenden Katzen auch die Krallen gezogen.
Der Tierschutzverein hat
aus den vorliegenden Gründen inzwischen die Vermittlung von Tieren an
amerikanische Mitbürger grundsätzlich eingestellt und die Abgabe nur unter
strengen und nachkontrollierbaren Voraussetzungen gebilligt.