P r e s s e b e r i c h t:

 

Tierschutzverein übt Kritik an der Tierhaltung amerikanischer

Mitbürger: Tiervermittlung an Amerikaner eingestellt

Kaiserslautern: Massive Vorwürfe gegen die mehrfach festgestellte Tierhaltung amerikanischer Mitbürger erhebt der Tierschutzverein Kaiserslautern.  Diese, so klagen die Tierschützer an, halten ihre Hunde vielfach während den Tagesstunden 8 - 10  Stunden lang in engen Transportboxen. Da die Tiere während dieser Zeit  weder ihrem Bewegungsdrang nachgehen, noch ihre Notdurft verrichten können,

sieht der Tierschutzverein in dieser Art der Haltung einen groben Verstoß gegen  § 1 und 2 des Tierschutzgesetzes, wonach die Kreaturen verhaltensgerecht unterzubringen sind.

 

Die Beschwerden aus der Bevölkerung über diese scheinbar in amerikanischen Militärkreisen übliche Form der Tierhaltung haben, so der Tierschutzverein, in letzter Zeit massiv zugenommen. In zwei Fällen hat nach Erkenntnissen des Tierschutzvereines die Haltung von Hunden in Boxen sogar zum Tode der Tiere geführt, weil die Tierhalter, um das Winseln und Bellen der Hunde zu unterdrücken, gummierte Zeltplanen über die Boxen legten. Die Tiere sind qualvoll  erstickt.

 

Der Tierschutzverein weist darauf hin, dass amerikanische Staatsbürger, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland wohnen, hinsichtlich der Tierhaltung auch an die deutschen Gesetzte gebunden sind, und diese verbieten eben eine langzeitige Haltung der Hunde in engen Transportboxen.

 

Rechtlich anders zu bewerten - da exterritoriales Gebiet - ist die Tierhaltung in ausschließlich amerikanischen Wohngebieten, beispielsweise der Air Base Ramstein. Dem Tierschutzverein liegen glaubhafte Hinweise vor, wonach den Bewohnern dort zur Vermeidung von Schäden in der Wohnung und an den Möbeln die Haltung von  Hunden in Boxen angeraten wird. Aus ähnlichen Gründen werden denen in Haushaltung lebenden Katzen auch die Krallen gezogen.

 

Der Tierschutzverein hat aus den vorliegenden Gründen inzwischen die Vermittlung von Tieren an amerikanische Mitbürger grundsätzlich eingestellt und die Abgabe nur unter strengen und nachkontrollierbaren Voraussetzungen gebilligt.